Zertifizierungsstelle «RESPEKT»
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Zertifikat über Sicherheit der Fahrzeugkonstruktion

Die Bescheinigung über die Sicherheit des Kraftfahrzeuges (Im Weiteren Bescheinigung über SKF) ist ein Nachweis der Konfirmität eines einzelnen Fahrzeugs mit den Anforderungen der technischen Vorschrift "Über die Sicherheit der Radfahrzeuge", genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation am 10. September 2009 Nr. 720

Die Zollanmeldung des einzelnen Fahrzeugs erfolgt nur nach der Vorlage der Bescheinigung über SKF für folgenden Kraftfahrzeuge
Für Busse, Lastkraftwagen und Anhänger (Kategorien М2, М3, N2, N3,О) ab dem 23. September 2010
Für Krafträder, PKW und Lastkraftwagen mit dem ZGgw bis 3,5 t (Kategorien L, M1 und N1) - ab dem 1. Juli 2011

Die Bescheinigung über SKF wird auf einem speziellen nummerierten Bogen, in typografischer Ausführung und mit besonderen Sicherheitsmerkamalen ausgefertigt

Zur Ausgabe der Bescheinigungen sind nur akkreditierte und von ROSSTANDART bevollmächtigte Prüflabore berechtigt

Das Prüfungslabor NP "ZSU AT "RESPEKT" wurde unter der Nummer POCC RU.0001.21MT77 registriert und ins Register der von ROSSTANDART zur Vergabe der Bescheinigungen über SKF an einzelne Fahrzeuge bevollmächtigten Labore eingetragen


Um die Bescheinigung über SKF zu erhalten muss das von den technischen Vorschriften festgelegte Verfahren durchgeführt werden. Der Antragsteller stellt den Antrag zur Überprüfung des Fahrzeuges an das Prüflabor und übergibt das Auto zur Begutachtung

Das Konfirmitätsbewertungsverfahren für Fahrzeuge

  1. Antrag (Formblatt des Prüfungslabors NP "ZSU AT "RESPEKT")
    Der Antragsteller füllt den Antrag zur Erteilung der Bescheinigung über SKF und fügt notwendige Dokumente dem Antrag bei
  2. Prüfbericht
    Das Prüfungsslabor führt die Identifizierung des Fahrzeugs durch
  3. Genehmigung des Antrages
    Das Prüfungslabor analysiert die vorgelegten Dokumente und vereinbart die Fristen und Bedingungen für die technische Expertise des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeugprüfung mit dem Antragsteller
  4. Protokoll der technischen Expertise
    Das Prüfungslabor führt die Analyse des Fahrzeugs und der technischen Dokumentation durch (ggf. erfolgen Prüfungen und Messungen)
  5. Beschluss
    Das Prüfungslabor analysiert die gewonnenen Daten, darunter die Prüf- und Messungsergebnisse und bereitet ein begründetes Gutachten über die Konfirmität des Fahrzeuges vor
  6. Bescheinigung über die SKF
    Das Prüfungslabor stellt die Bescheinigung über SKF aus, registriert die Bescheinigung im ROSSTANDART-Register und händigt sie dem Antragsteller aus

Kosten für die Konfirmitätsüberprüfung (Rubel)

 

Antrag nach Formblatt des Prüfungslabors  "ZSU AT "RESPEKT"

Dokumente für den Erhalt der Bescheinigung über SKF

*Einzelnes Fahrzeug (Fahrzeug im Sinne dieses Dokuments) ist ein Fahrzeug, welches in der Russischen Föderation in Serie gebaut wurde, welches aber vor der Erstzulassung individuell verändert wurde, oder in der Russischen Föderation aus einem Zusammenbauset hergestellt wurde, oder ein Ergebniss der individuellen Produktion ist, oder ein Fahrzeug, welches in die Russische Föderation von einer Privatperson für private Zwecke eingeführt wird, oder ein eingeführtes Fahrzeug, welches für den Verkehr außerhalb der Russischen Föderation bereits freigegeben worden ist, oder ein ehemaliges Militärfahrzeug, welches jetzt für den freien Verkehr freigegeben wird. Das Fahrzeug kann ein PKW, Bus, E-Bus, spezielles Personenbeförderungsfahrzeug, LKW, Sonder- oder SPezialfahrzeug, Anhänger oder Auflieger für PKW, LKW, Motorräder, Rollern und Vierrädige Krafträder, ein Moped, Mofa, Mokick, Motorrad, Roller, Dreirad oder Vierrad sein.

 

 

 

 

Dienstleistungen:

News

24.08.2011

Der stellvertretende Leiter des Prüflabors, Dr. tech. Zubenko hält einen Seminar in der Botschaft der Republik Slovakei in Moskau.

 
11.12.2007

Ausführungsvorschriften im Zertifizierungssystem für Kraftfahrzeuge und Anhänger“, geänderte Fassung Nr. 1, angenommen durch Verordnung von Rostekhregulirovanie Nr. 3453 vom 10.12.2007

Weitere News

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