Mit einer Herstellererklärung wird nachgewiesen, dass das Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Herstellererklärung braucht man für das Produkt, wenn die pflichtige Konformitätsbewertung dieses Produktes in Russland in Form einer Erklärung auszuführen ist. Die entsprechenden Produktsortimente sind im Anhang 14 „Ausführungsvorschriften im Zertifizierungssystem für Kraftfahrzeuge und Anhänger“, angenommen durch Verordnung von Gosstandart vom 01.04.1998 Nr. 19, geänderte Fassung Nr. 1, angenommen durch Verordnung Rostekhregulirovanie vom 10.12.2007 Nr.3453) und seit September 2010 auch im Anhang 9 zur technischen Richtlinie „Über Sicherheit der Radfahrzeuge“, angenommen am 10.09.2009 durch Verordnung der russischen Regierung Nr. 720 angeführt.
Die Konformitätserklärung erfolgt durch den Hersteller/Lieferanten und muss normalerweise von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Die Herstellererklärung ist bei einer nach GOST R genehmigten Zertifizierungsstelle anzumelden. Die Herstellererklärung wird vom Hersteller bzw. Lieferanten je nach voraussichtlicher Ausstoßdauer oder Geltungsdauer der Bergleitpapiere zeitlich beschränkt.
Die Herstellererklärung darf nur durch einen russischen Hersteller bzw. ein in Russland eingetragenes Unternehmen erfolgen, das den jeweiligen ausländischen Hersteller vertritt.
Die Zertifizierungsstelle für Produkte des Automobilbaus RESPEKT bietet die Anmeldung von Herstellererklärungen für ein breites Spektrum an russischen und importierten Produkte.
Für die Ereilung einer Herstellererklärung können Konformitätszertifikate für Rohstoff und Material und Hygiänegutachten erforderlich sein. Wir betreuen Sie beim Erlangen dieser Urkunden sowie bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets und Zusammenstellung von Produkdaten, die für Erledigung einer Konformitätserklärung notwendig sind.
Unsere Mitarbeiter haben umfassende Erfahrungen mit ganz unterschiedlichen Produkten und werden die Konformitätserklärung optimal und prompt erledigen.
Wegen der Herstellererklärung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer+7 (812) 333 20 02, oder per Email:
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Der stellvertretende Leiter des Prüflabors, Dr. tech. Zubenko hält einen Seminar in der Botschaft der Republik Slovakei in Moskau.
11.12.2007
Ausführungsvorschriften im Zertifizierungssystem für Kraftfahrzeuge und Anhänger“, geänderte Fassung Nr. 1, angenommen durch Verordnung von Rostekhregulirovanie Nr. 3453 vom 10.12.2007