Zertifizierungsstelle «RESPEKT»
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Abgas- und Geräuschgutachten

Spezielle technische Richtlinie „Anforderungen an die Schadstoffemission der Kraftfahrzeuge, die auf dem Markt der Russischen Föderation vertrieben werden“ setzt Norwerte für alle Kraftfahrzeuge, die frei vermarktet bzw. ins russische Zollgebiet eingeführt werden. Laut der Richtlinie wird die ganze Automotivetechnik in Ökoklassen eingestuft: 0, 1, 2, 3, 4, 5 (harmonisiert mit den jeweiligen Euro 0, Euro 1, .... , Euro 5).

Ein Automotivprodukt muss also den Anforderungen einer bestimmten Ökoklasse entsprechen, was mit dem sogenannten TR-Zertifikat bescheinigt wird. Das TR-Zertifikat wird bei Erteilung des Fahrzeugbriefes und nachfolgender Anmeldung bei der Straßenpolizei gefordert.

Unsere Zertifizierungsstelle RESPEKT wurde als eine der Ersten durch die Föderale Agentur für technische Regelung und Metrologie zur Erteilung der TR-Zertifikate genehmigt.

Unsere Fachleute stellen fest, inwieweit Bedarf an Neugutachen besteht, oder die bestehende Zertifizierung doch ausreicht. Wir beraten Sie in allen Fragen hinsichtlich Dokumente und dessen Form, die für das Abgas- und Geräuschgutachten erforderlich sind.

Sie werden über die Ausgabe eines TR-Zertifikates umgehend informiert; das bewilligte Dokument kann dann auf jede Art (direkt, elektronisch, per Kurierpost, etc.) Ihnen zugestellt werden.

Wegen der Erteilung eines Abgas- und Geräuschgutachtens erreichen Sie unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer +7 (812) 333 20 02, oder per Emai: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Füllen Sie doch unser Online-Formular aus und bekommen Sie ein unverbindliches Angebot für das Abgas- und Geräuschgutachten.

 

Dienstleistungen:

News

24.08.2011

Der stellvertretende Leiter des Prüflabors, Dr. tech. Zubenko hält einen Seminar in der Botschaft der Republik Slovakei in Moskau.

 
11.12.2007

Ausführungsvorschriften im Zertifizierungssystem für Kraftfahrzeuge und Anhänger“, geänderte Fassung Nr. 1, angenommen durch Verordnung von Rostekhregulirovanie Nr. 3453 vom 10.12.2007

Weitere News

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